Sylt-Hexenjagd greift jetzt auch auf unbeteiligte Zuschauer über
Kontaktschuld nach Sylter Art: Rot-grün-woke Ketzerverfolgung immer totalitärer
Die Rechtsprechung in Deutschland ist eindeutig. „Parolen wie ‘Ausländer raus‘ gelten nicht per se als strafbar“, muss selbst die SPD-Zeitung „Vorwärts“ nach dem „Eklat von Sylt“ kleinlaut eingestehen. „Um eine strafbare Volksverhetzung anzunehmen müssen weitere Begleitumstände hinzutreten, etwa die Verwendung von NS-Kennzeichen. Dies entschied schon 1984 der Bundesgerichtshof.“ Auch die Verfassungshüter als letzte Instanz sehen das so: „‘Ausländer raus‘ allein nicht strafbar“, titelte am 5. März 2010 die „taz„: „‘Ausländer-Raus‘-Parolen alleine verletzen nicht die Menschenwürde und sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.“