DFB steckt in selbst gestellter Gender-Falle – Vereine mucken auf!
Rot-grüne Einheitsfront bröckelt
So funktioniert Rechtsprechung beim DFB: Man nehme ein verbandseigenes Organ, etwa den sogenannten „DFB-Kontrollausschuss“, stelle durch diesen einen Strafantrag beim gleichfalls verbandseigenen DFB-Sportgericht und verurteile den vermeintlichen Übeltäter zu einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro!