Verwaltungsgericht München: Verfassungsschutz darf AfD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten – TE-Wecker am 2. Juli 2024

Verwaltungsgericht München: Verfassungsschutz darf AfD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten ++ Höcke wieder wegen „Alles für Deutschland“ verurteilt ++ AfD-Mitglieder dürfen allein wegen ihrer Parteimitgliedschaft keine Waffen besitzen ++ Fans zu spät im Stadion: heftige Kritik an Bahnverspätung – Gespräch mit Olaf Opitz ++ Supreme Court: Donald Trump genießt „absolute Immunität“ vor Strafverfolgung für Handlungen im Amt ++ TE-Energiewendewetterbericht ++

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