„Unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ und „Delegitimierung des Staates“ sind die zentralen Begriffe, mit denen künftig das Bundesamt für Verfassungsschutz außerhalb geltender Gesetze tätig werden will – mit Zersetzungsmaßnahmen gegen jeden verdächtigen Bürger, der „falsche Meinungen“ äußert.

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