Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung jede politische Maßnahme dem Klimaschutz untergeordnet. Es ist ein fragwürdiges Urteil, das am Grundgesetz vorbei argumentiert und von einer Richterin geprägt wurde, die sich selbst als befangen hätte erklären müssen, schreibt Richter Detlev Plath.

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