73 Millionen Euro Anwaltskosten für Maskenprozesse

Immense Corona-Altlasten zum Schaden der Steuerzahler

Während der „Pandemie“ galt die Maskenpflicht hierzulande als eines der Allheilmittel zur Eindämmung des Coronavirus. Wissenschaftlich belastbare Belege, dass die als „Mundschutz“ verbrämten Masken einen wirklichen Schutz vor dem Coronavirus bieten, gibt es bis heute nicht. Dennoch durften sie beispielsweise im Zug nur kurzzeitig während des Essens oder Trinkens abgenommen werden.
Um genügend Masken für die deutsche Bevölkerung zu haben, kaufte der Bund unter der Regie des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn im Frühjahr 2020 5,7 Milliarden Masken für 5,9 Milliarden Euro. Geld spielte keine Rolle, schließlich ging es um die Volksgesundheit. Daher verwundert kaum, dass bei dem Deal auch Lieferverträge ohne Verhandlungen zu festen Preisen zustande kamen.

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